Fachanwältin für Arbeitsrecht

 

Seit dem Jahr 2015 bin ich berechtigt, den Titel einer Fachanwältin für Arbeitsrecht zu führen.

Die dadurch belegten besonderen Kenntnisse im Arbeitsrecht umfassen unter anderem:

 

  • Allgemeine Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern rund um das Arbeitsverhältnis
  • Beratung bei Änderung oder Beendigung von Arbeitsverhältnissen
  • Kündigungsschutzverfahren
  • Betriebliche Mitbestimmung.

 

Eine kompetente Vetretung in allen Verfahren vor dem Arbeitsgericht, aber auch im Rahmen einer außergerichtlichen Auseinandersetzung ist für mich selbstverständlich.

 

 

Fachanwaltstitel als Nachweis besonderer Kompetenz

Im Gegensatz zu den von vielen Anwälten genannten, aber nicht an vertiefte Kenntnisse gebundenen Zusatzbezeichnungen wie "Tätigkeitsschwerpunkte" oder "Interessenschwerpunkte" darf ein Rechtsanwalt den Fachanwaltstitel nur führen, wenn er eine besondere Qualifikation im jeweiligen Rechtsgebiet erworben hat.

 

Hierzu ist nicht nur das erfolgreiche Absolvieren eines mehrmonatigen, intensiven Fortbildungskurses notwendig, sondern auch und vor allem der Nachweis besonderer praktischer Kenntnisse durch Betreuung einer erheblichen Anzahl an fachbezogenen Mandaten - also umfangreiche Berufserfahrung.

 

Durch den Gang zu einem Fachanwalt kann der Mandant damit sicher sein, einen Fachmann im jeweiligen Rechtsgebiet an seiner Seite zu haben.